Registrierter BAFA-Berater
Steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit staatlich gelisteter Beratung für Ihr Unternehmen in Stuttgart und bundesweit.
Als registrierter Berater unterstütze ich Sie dabei, Fördergelder effizient für Ihr Wachstum freizuschalten. Der bürokratische Aufwand auf Ihrer Seite ist dabei minimal, die Förderung maximal: Sie erhalten bis zu 3.500 Euro in den alten und bis zu 5.600 Euro in den neuen Bundesländern.

Hier die Anworten auf die wichtigsten Fragen:
Grundsätzlich sind alle rechtlich selbstständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe antragsberechtigt, die ihren Sitz in Deutschland haben und die KMU-Kriterien erfüllen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort Ihres Unternehmens. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) beträgt sie 80 %, in den alten Bundesländern (inkl. Berlin und Region Leipzig) 50 % der förderfähigen Beratungskosten.
Von der Antragstellung bis zur Genehmigung vergehen in der Regel 2–4 Wochen. Die eigentliche Beratung kann danach flexibel über mehrere Monate gestreckt werden. Die abschließende Auszahlung erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises meist innerhalb von 4 – 6 Wochen.
Nicht förderfähig sind Beratungen zu Rechts-, Steuer- und Finanzfragen, reine Umsetzungsleistungen (z. B. Webentwicklung ohne strategischen Beratungsanteil) sowie Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten. Wir klären im Erstgespräch, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
Die BAFA-Beratungsförderung kann grundsätzlich nicht mit anderen Bundesprogrammen für dieselbe Beratungsleistung kombiniert werden. Eine Kombination mit Landesförderprogrammen ist jedoch in bestimmten Fällen möglich. Wir prüfen das individuell für Sie.
Für die Erstprüfung Ihrer Förderfähigkeit fallen keine Kosten an. Unsere Beratungsgebühren werden im Rahmen der BAFA-Förderung zu einem Großteil erstattet — Sie zahlen nur Ihrern Eigenanteil (je nach Region 20 – 50 % der Beratungskosten).
Eine Ablehnung ist selten, wenn der Antrag korrekt gestellt wird. Als registrierter BAFA-Berater stellen ich sicher, dass alle Voraussetzungen vor der Einreichung geprüft sind. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, begleite ich Sie beim Widerspruchsverfahren — kostenlos.
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an und teilen Sie uns Ihr Vorhaben mit. Nach nur wenigen Fragen können wir mit der Vorabprüfung beginnen. Ist diese positiv, steht einer Förderung in der Regel nichts mehr im Wege.
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